Mit der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung die Fusionskontrolle modernisieren und Kartellverfahren stärker digitalisieren. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Für Unternehmen ist insbesondere die geplante Anhebung der Umsatzschwellen bei Zusammenschlüssen relevant.
Höhere Schwellen für die Fusionskontrolle
Nach dem Regierungsentwurf sollen die Umsatzschwellen des § 35 GWB angehoben werden. Der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen soll künftig mehr als 750 Millionen Euro betragen; für eine zentrale Inlandsumsatzschwelle sind mehr als 75 Millionen Euro vorgesehen. Ziel ist es, das Bundeskartellamt und Unternehmen von Verfahren zu entlasten, bei denen regelmäßig keine erheblichen wettbewerblichen Probleme zu erwarten sind.
Gleichzeitig soll die sogenannte Transaktionswertschwelle weiterentwickelt werden. Sie dient insbesondere dazu, Übernahmen junger oder innovativer Unternehmen zu erfassen, deren aktuelle Umsätze noch vergleichsweise gering sind, deren wirtschaftlicher Wert aber bereits erheblich sein kann.
Vergabescreening soll Kartellabsprachen aufdecken
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist ein neues Vergabescreening. Das Bundeskartellamt soll Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch und verdachtsunabhängig auswerten können. Öffentliche Auftraggeber sollen hierfür Daten übermitteln; vorgesehen ist eine Speicherdauer von fünf Jahren.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
Der Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle liegt als Bundestagsdrucksache 21/7865 mit Stand vom 7. September 2026 vor. Vorgesehen sind unter anderem höhere Umsatzschwellen für die Fusionskontrolle sowie die Einführung eines datenbasierten Vergabescreenings durch das Bundeskartellamt.
Der Gesetzentwurf wurde im September 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die vorgesehenen Änderungen sind daher noch nicht geltendes Recht.
Deutscher Bundestag – 12. GWB-Novelle
Bundestagsdrucksache 21/7865 – Gesetzentwurf
Recherchevermerk: Geprüft wurden der Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle, Bundestagsdrucksache 21/7865, sowie der aktuelle Stand des parlamentarischen Verfahrens. Die vorgesehenen Änderungen befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Stand der Prüfung: 25. September 2026.

