Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. September 2026 die Zuständigkeit bei Schadensersatzklagen wegen verlorenen Fluggepäcks konkretisiert. Die zentrale Aussage: Allein der Umstand, dass ein Flugschein online vom Wohnort des Reisenden aus gebucht wurde, macht das dortige Gericht nicht automatisch zuständig.
Verlorenes Gepäck nach Online-Buchung
Im Ausgangsfall hatte eine Reisende über eine unabhängige Online-Plattform einen Flug von Madrid nach Barcelona mit Vueling Airlines gebucht. Am Flughafen gab sie zusätzlich Gepäck auf, das anschließend verloren ging. Schadensersatz verlangte sie vor einem Gericht an ihrem Wohnort Fuenlabrada bei Madrid.
Der EuGH hatte damit zu klären, wie die Zuständigkeitsregel des Art. 33 Abs. 1 des Montrealer Übereinkommens bei einem online abgeschlossenen Beförderungsvertrag anzuwenden ist. Das Übereinkommen ist über die unionsrechtlichen Vorschriften auch für bestimmte innerstaatliche Luftbeförderungen maßgeblich.
Wohnort ist nicht automatisch Gerichtsstand
Nach der Entscheidung kann der Wohnort des Fluggastes nicht allein deshalb als Ort der Geschäftsstelle des Luftfahrtunternehmens angesehen werden, über die der Vertrag geschlossen wurde, weil die Buchung von dort über das Internet erfolgte. Maßgeblich bleiben die im Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Anknüpfungspunkte.
Für Reisende bedeutet dies, dass vor einer Klage wegen Gepäckverlusts zunächst geprüft werden muss, welches Gericht tatsächlich zuständig ist. Eine Online-Buchung schafft keinen zusätzlichen Gerichtsstand am Wohnort.
Praxishinweis
Die Entscheidung schafft mehr Klarheit für online abgeschlossene Luftbeförderungsverträge. Für Fluggesellschaften und Anspruchsteller bleibt die Prüfung des richtigen Gerichtsstands ein wichtiger erster Schritt, bevor Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.
GSD Law berät im Luftfahrtrecht und bei der rechtlichen Einordnung von Ansprüchen aus Beförderungsverträgen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. September 2026 in der Rechtssache C-876/24 – Vueling Airlines über die gerichtliche Zuständigkeit bei verlorenem Reisegepäck nach einer Online-Buchung entschieden.
Der EuGH stellte klar, dass allein der Umstand, dass ein Flugschein online vom Wohnort des Reisenden aus gebucht wurde, dort keinen zusätzlichen Gerichtsstand für eine Schadensersatzklage wegen verlorenen Gepäcks begründet.
EUR-Lex – EuGH, Urteil C-876/24 Vueling Airlines
EuGH – Pressemitteilung Nr. 128/26 vom 17. September 2026
Recherchevermerk: Geprüft wurden das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. September 2026, Rechtssache C-876/24, ECLI:EU:C:2026:768, sowie die dazu veröffentlichte Pressemitteilung Nr. 128/26. Stand der Prüfung: 18. September 2026.

