Neue Rechtsform GmgV: Gesellschaft mit gebundenem Vermögen geplant

Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben gemeinsam einen Reformvorschlag vorgelegt, der das deutsche Gesellschaftsrecht um eine neue Rechtsform erweitern soll: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Das Konzept sieht vor, dass Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden können, sondern dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Ziel ist es, langfristig ausgerichtete Eigentümerstrukturen zu fördern und unternehmerisches Handeln von kurzfristigem Renditedruck zu entkoppeln.

Die neue Rechtsform richtet sich vor allem an Unternehmer, die ihr Lebenswerk nachhaltig absichern oder eine werteorientierte Nachfolge gestalten möchten. Sie könnte eine Alternative zur klassischen GmbH oder Stiftungslösung darstellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren klar definiert werden. Für Unternehmen, die strategische Vermögens- oder Nachfolgeplanung betreiben, lohnt es sich, die Entwicklung dieser neuen Rechtsform aufmerksam zu verfolgen und frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Quelle: BMF / BMJV