Stand: 24. Juli 2026

Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren setzt Deutschland die europäische „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ (EU) 2024/1799 in nationales Recht um. Das Gesetz wurde im Juli 2026 verkündet und bringt insbesondere für Hersteller und Händler bestimmter Verbraucherprodukte neue rechtliche und organisatorische Anforderungen mit sich.

Reparatur wird gegenüber Ersatz gestärkt

Ziel der Neuregelung ist es, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen attraktiver zu machen. Entscheidet sich ein Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung für eine Reparatur, verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche um zwölf Monate. Daneben schafft das Bürgerliche Gesetzbuch eine eigenständige Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung.

Diese Verpflichtung betrifft nicht pauschal sämtliche Waren. Erfasst werden insbesondere Produktgruppen, für die unionsrechtliche Anforderungen an die Reparierbarkeit bestehen. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Haushaltsgeräte und elektronische Produkte. Hersteller betroffener Waren müssen auf Verlangen des Verbrauchers eine Reparatur ermöglichen. Auch Ersatzteile und reparaturbezogene Werkzeuge sind nach den gesetzlichen Vorgaben zu einem angemessenen Preis anzubieten.

Neue Anforderungen auch für Händler

Für Unternehmen ist die Neuregelung nicht nur eine Frage des technischen Kundendienstes. Händler müssen ihre Prozesse bei Mängelanzeigen und Nacherfüllung überprüfen. Hersteller sollten insbesondere Reparaturkapazitäten, Ersatzteilversorgung und die vertragliche Organisation innerhalb ihrer Liefer- und Vertriebsketten in den Blick nehmen.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 25. Juni 2026 verabschiedet, der Bundesrat ließ es am 10. Juli passieren.

Praxishinweis

Betroffene Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, für welche Produkte die neuen Vorgaben gelten und ob bestehende Gewährleistungs-, Service- und Reparaturprozesse angepasst werden müssen. Auch Vertragsbedingungen und Vereinbarungen zwischen Herstellern, Händlern und Dienstleistern sollten auf die neue Rechtslage abgestimmt werden.

GSD Law berät Unternehmen bei der Gestaltung rechtssicherer Vertrags- und Vertriebsstrukturen sowie bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen:

  1. Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799, veröffentlicht am 22. Juli 2026, Bundesgesetzblatt – amtlicher Gesetzestext
  2. Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu, 25. Juni 2026, Deutscher Bundestag
  3. Bundesrat – Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, Beschluss vom 10. Juli 2026, Bundesrat
  4. Bundesregierung – Reparieren statt wegwerfen, 23. Juli 2026, Bundesregierung
  5. Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren, EUR-Lex


Rechercheverweis:

Geprüft wurden die Richtlinie (EU) 2024/1799, das im Bundesgesetzblatt vom 22. Juli 2026 verkündete deutsche Umsetzungsgesetz sowie die Angaben von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 25. Juni 2026, der Bundesrat befasste sich abschließend am 10. Juli 2026 damit. Für die zeitliche Anwendung wurde vorrangig der amtlich verkündete Gesetzestext herangezogen. Recherche- und Beitragsstand: 24. Juli 2026.